Ratgeber Versicherungen
Wie Sie sich als Privatperson optimal absichern können

Die folgende Tabelle stellt dar in welcher Lebensphase Sie welche Versicherung haben sollten, um sich vor privaten Risiken zu schützen.

Es handelt sich dabei um eine allgemeine Empfehlung. Um einen individuellen Versicherungsschutz, der auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist, zu gewährleisten bieten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter an.

Die verschiedenen Versicherungsarten werden im anschließenden Text kurz erläutert, wodurch Sie sich einen Überblick über deren allgemeinen Leistungsumfang verschaffen können.


Versicherung/Lebensphase Ausbildung Berufsanfänger Arbeitnehmer Selbstständige Rentner
Berufsunfähigkeitsversicherung + +++ +++ +++ -
Krankenversicherung +++ +++ +++ +++ +++
Privathaftpflicht +++ +++ +++ +++ +++
Unfallversicherung ++ + + + +
Hausratversicherung + ++ ++ ++ ++
Rechtsschutzversicherung + + + ++ +
Kapitallebensversicherung + ++ ++ ++ -
Private Rentenversicherung + ++ ++ ++ -
Risikolebensversicherung - ++ ++ ++ -

+++ unbedingt erforderlich ++ empfehlenswert + von der individuellen Situation abhängig empfehlenswert - nicht erforderlich


Die Versicherungsarten im Detail
Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet durch die Zahlung einer monatlichen Rente, egal ob Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden und sichert so Ihre Existenz, die durch die finanziellen Folgen unter Umständen bedroht wäre. Da für alle Personen, die am 01.01.2001 das 40.Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, der Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch in Form der völlig ungenügenden Erwerbsminderungsrente besteht, ist für diese Gruppe die private Absicherung existentiell.

 

Krankenversicherung

Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung trägt in der Regel die direkten Kosten (Arzt-, Krankenhaus-, Arzneimittel-. Zahnbehandlungskosten etc.) sowie die finanziellen Folgen von Krankheit (Kur, Reha, Krankentagegeld etc.).

Es gibt grundsätzlich 2 Arten:

- gesetzliche Krankenversicherung = GKV (die Finanzierung ist umlagengedeckt)

- private Krankenversicherung = PKV (die Finanzierung ist kapitalgedeckt)

Die Möglichkeit einer PKV besteht nur für Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen über 48.150 EUR brutto liegt (BBG 2008), sowie für Selbstständige und Beamte.

Für gesetzlich Versicherte besteht allerdings die Möglichkeit durch eine private Krankenzusatzversicherung Leistungen abzudecken, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Dies ist besonders interessant im Hinblick auf immer mehr Kürzungen im Leistungsumfang der GKV bzw. Erhöhung des Eigenanteils.

 

Privathaftpflicht

Nach dem Prinzip der Verschuldungshaftung (§ 823 BGB) haftet jeder für Schäden, die er verursacht hat, mit seinem gesamten Vermögen.

Daher ist der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung  grundsätzlich zu empfehlen. Diese leistet nach Prüfung des Schadens und wehrt unberechtigte Ansprüche auch juristisch ab.

 

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet für Unfälle (bedingungsgemäße Definition : plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper eintretendes Ereignis), im Umfang der in der Police vereinbarten Leistungen. Diese bestehen meist aus einer Kombination aus Krankenhaustage-/ Genesungsgeld und einer einmaligen Zahlung der Versicherungssumme je nach Grad der Invalidität bzw. einer monatlichen Rente.

 

Hausratversicherung

Sollte Ihr Hausrat durch: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schaden erleiden, wird dieser von Ihrer Hausratversicherung übernommen. Wird der Einschluss von Schäden an : Glas, Fahrrad, Überspannungsschäden (Folgen von Blitzeinschlag) gewünscht, so besteht die Möglichkeit dies als Zusatzbaustein mitzuversichern. Die Entschädigungsleistung wird zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) gezahlt.

 

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung leistet nach Prüfung des Versicherungsfalles für Anwalts- und Gerichtskosten, Honorare für Gutachter, stellt Kautionen zur Verfügung und trägt eventuell die Kosten der Gegenseite. Dies gilt sowohl für Sie als Kläger/in wie auch als Beklagte/r. 

Je nach Ihrem individuellen Bedarf können Sie unterschiedliche Bereiche abdecken, die Sie frei wählen können. So z.B. Verkehrs-, Miet-, Vermietungs-,Privat-, Arbeitsrechtsschutz.

 

Kapitallebensversicherung
Die in Deutschland weit verbreitete Form der Kapitallebensversicherung besteht aus einer Todesfallleistung von Beginn an, sowie einer garantierten- und einer nichtgarantierten Ablaufleistung (Überschussanteile), wobei diese den überwiegenden Teil der Ablaufleistung ausmacht. Die flexible Gestaltung, wie z.B. Höhe des Todesfallschutzes frei bestimmbar, Einschluß einer Rente bei Berufsunfähigkeit, steuerfreie Auszahlung und im besonderen Fall einer vorteilhaften steuerlichen Förderung (Direktversicherung) macht die Kapitallebensversicherung zu einer attraktiven Möglichkeit der Altersvorsorge und Absicherung von finanziellen Folgen von Krankheit und Tod.

Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung leistet der Versicherer lediglich die versicherte Todesfallsumme. Eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit findet nicht statt, da keine Sparbeiträge geleistet werden. Dadurch sind die Beiträge, im Vergleich zur Kapitallebensversicherung, wesentlich niedriger. Da der Leistungsempfänger der Auszahlungssumme frei bestimmbar ist, kann die Risiko-LV nicht nur zur Absicherung von Angehörigen dienen, sondern auch zur Abtretung an Darlehensgeber (Hypothekendarlehen u.Ä.).

Private Rentenversicherung

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist bei der privaten Rentenversicherung die Leistung bei Tod nicht von Beginn an gegen sondern baut sich erst während der Versicherungslaufzeit durch die Verzinsung der eingezahlten Beiträge auf. Dafür weist sie meist eine etwas höhere Rendite auf, da der Versicherer keine Teile der Beiträge für eine mögliche Todesfallzahlung vor Ablauf der Versicherung entnehmen muss. Bei Ablauf ist entweder die Kapitalauszahlung (steuerfrei) oder eine lebenslange Rentenzahlung (Teile davon steuerpflichtig) frei wählbar.



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