+++ unbedingt erforderlich
++ empfehlenswert
+ von der
individuellen Situation abhängig empfehlenswert - nicht
erforderlich
Die Versicherungsarten im Detail
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| Berufsunfähigkeitsversicherung |
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet durch die Zahlung einer
monatlichen Rente, egal ob Sie durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden
und sichert so Ihre Existenz, die durch die finanziellen Folgen unter Umständen
bedroht wäre. Da für alle Personen, die am 01.01.2001 das 40.Lebensjahr noch
nicht vollendet hatten, der Anspruch auf eine gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente nur noch in Form der völlig ungenügenden
Erwerbsminderungsrente besteht, ist für diese Gruppe die private Absicherung
existentiell.
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Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung trägt in der Regel die
direkten Kosten (Arzt-, Krankenhaus-, Arzneimittel-. Zahnbehandlungskosten etc.)
sowie die finanziellen Folgen von Krankheit (Kur, Reha, Krankentagegeld
etc.).
Es gibt grundsätzlich 2 Arten:
gesetzliche Krankenversicherung = GKV (die Finanzierung ist
umlagengedeckt)
private Krankenversicherung = PKV (die Finanzierung ist kapitalgedeckt)
Die Möglichkeit einer PKV besteht nur für Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen
über 49.500 EUR brutto liegt (BBG 2011), sowie für Selbstständige und
Beamte.
Für gesetzlich Versicherte besteht allerdings die Möglichkeit durch eine
private Krankenzusatzversicherung Leistungen abzudecken, die von den
gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden. Dies ist besonders interessant im
Hinblick auf immer mehr Kürzungen im Leistungsumfang der GKV bzw. Erhöhung des
Eigenanteils.
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Nach dem Prinzip der Verschuldungshaftung (§ 823 BGB) haftet jeder für
Schäden, die er verursacht hat, mit seinem gesamten Vermögen.
Daher ist
der Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich zu empfehlen.
Diese leistet nach Prüfung des Schadens und wehrt unberechtigte Ansprüche auch
juristisch ab.
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Die private Unfallversicherung leistet für Unfälle (bedingungsgemäße
Definition : plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper eintretendes
Ereignis), im Umfang der in der Police vereinbarten Leistungen. Diese bestehen
meist aus einer Kombination aus Krankenhaustage-/ Genesungsgeld und einer
einmaligen Zahlung der Versicherungssumme je nach Grad der Invalidität bzw.
einer monatlichen Rente.
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Sollte Ihr Hausrat durch: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus,
Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schaden erleiden, wird dieser von Ihrer
Hausratversicherung übernommen. Wird der Einschluss von Schäden an : Glas,
Fahrrad, Überspannungsschäden (Folgen von Blitzeinschlag) gewünscht, so besteht
die Möglichkeit dies als Zusatzbaustein mitzuversichern. Die
Entschädigungsleistung wird zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) gezahlt.
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Die Rechtsschutzversicherung leistet nach Prüfung des Versicherungsfalles für
Anwalts- und Gerichtskosten, Honorare für Gutachter, stellt Kautionen zur
Verfügung und trägt eventuell die Kosten der Gegenseite. Dies gilt sowohl für
Sie als Kläger/in wie auch als Beklagte/r.
Je nach Ihrem individuellen Bedarf können Sie unterschiedliche Bereiche
abdecken, die Sie frei wählen können. So z.B. Verkehrs-, Miet-,
Vermietungs-,Privat-, Arbeitsrechtsschutz.
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Bei einer Risikolebensversicherung leistet der Versicherer lediglich die
versicherte Todesfallsumme. Eine Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit findet
nicht statt, da keine Sparbeiträge geleistet werden. Dadurch sind die Beiträge,
im Vergleich zur Kapitallebensversicherung, wesentlich niedriger. Da der
Leistungsempfänger der Auszahlungssumme frei bestimmbar ist, kann die Risiko-LV
nicht nur zur Absicherung von Angehörigen dienen, sondern auch zur Abtretung an
Darlehensgeber (Hypothekendarlehen u.Ä.).
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| Private Rentenversicherung |
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist bei der privaten
Rentenversicherung die Leistung bei Tod nicht von Beginn an gegen sondern baut
sich erst während der Versicherungslaufzeit durch die Verzinsung der
eingezahlten Beiträge auf. Dafür weist sie meist eine etwas höhere Rendite auf,
da der Versicherer keine Teile der Beiträge für eine mögliche Todesfallzahlung
vor Ablauf der Versicherung entnehmen muss. Bei Ablauf ist entweder die
Kapitalauszahlung (steuerfrei) oder eine lebenslange Rentenzahlung (Teile
davon steuerpflichtig) frei wählbar.
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Wer im Alter nicht verarmen will, sollte privat vorsorgen.
Die gesetzliche Absicherung reicht nicht.
Ein Platz im Pflegeheim kostet bis zu 3.500 € pro Monat.
Die Pflegeversicherung zahlt nur 1.432 € pro Monat / in Härtefällen 1.688 € pro Monat.
Bei vielen Pflegebedürftigen müssen deshalb die Kinder einspringen. Andere sind auf Sozialhilfe angewiesen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke schliessen. Doch die Policen sind teuer und nicht für jeden geeignet.
Es gibt 2 Varianten:
Pflegetagegeld für privat organisierte Pflege
Pflegekostenpolicen für kommerzielle organisierte Pflege |